|
- Info
Rechtliches
-
Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe
-
Der Chaos Computer Club unterstützt die Wahlprüfungsbeschwerde gegen Wahlcomputer, die von Ulrich Wiesner beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde.
-
Einspruch gegen Landtagswahl in Hessen 2008
-
Nach der Landtagswahl in Hessen am 27. Januar 2008 legte der CCC beim Staatsgerichtshof Hessen einen Einspruch gegen die Wahl ein. Nun ist entschieden worden.
-
Beschluß zur Gültigkeit der hessischen Landtagswahl 2008
-
Der Beschluß kann hier im Volltext eingesehen werden (Aktenzeichen: WPG 17/1 - 2008). Die Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluß hat der CCC am 22. September 2008 mit Hilfe eines hessischen Wählers eingereicht.
-
Mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht
-
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag, den 28. Oktober 2008, über die Wahlprüfungsbeschwerden gegen den Einsatz von Wahlcomputern.
-
Urteilsverkündung
(Karlsruhe, von 03.03.2009 10:00 bis 03.03.2009 15:45)
-
Das Bundesverfassungsgericht wird sein langerwartetes Urteil zur Zulässigkeit von Wahlcomputern verkünden.
-
Urteil Wahlcomputer
-
Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. März 2009 entschieden, daß der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig war, da der Wähler weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung selbst kontrollieren konnte.
|