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Urteil Wahlcomputer

Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. März 2009 entschieden, daß der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig war, da der Wähler weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung selbst kontrollieren konnte.

Das Gericht hat zum Urteil eine Pressemitteilung und die Leitsätze veröffentlicht.

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