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Mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag, den 28. Oktober 2008, über die Wahlprüfungsbeschwerden gegen den Einsatz von Wahlcomputern.

Das Verfassungsgericht beschäftigt sich mit dem Thema, da sich Wahlprüfungsbeschwerden von zwei Wählern gegen den Einsatz von rechnergesteuerten Wahlsystemen der Bauarten Nedap ESD1 und ESD2 bei der Bundestagswahl 2005 in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt wenden.

Die Beschwerdeführer beanstanden, daß der Einsatz der Wahlcomputer gegen den aus dem Demokratieprinzip folgenden Öffentlichkeitsgrundsatz verstoße, da weder die Wähler noch die Wahlvorstände kontrollieren könnten, ob alle von den Wählern abgegebenen Stimmen – und nur diese – unverändert im Stimmenspeicher abgelegt und inhaltlich unverändert bei der Ermittlung des Wahlergebnisses berücksichtigt werden. Auch würden die eingesetzten Wahlcomputer technische und konstruktive Sicherheitsmängel aufweisen.

 

Der CCC wird natürlich vor Ort sein.

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