Urteilsverkündung Wahlcomputer
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 28. Oktober 2008 sein Urteil in der Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Einsatz von Wahlcomputern verkündet. Der Einsatz der unsicheren Nedap-Wahlcomputer bei der Bundestagswahl 2005 war demnach verfassungswidrig.