Beschluß zur Gültigkeit der hessischen Landtagswahl 2008
Der Beschluß kann hier im Volltext eingesehen werden (Aktenzeichen: WPG 17/1 - 2008). Die Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluß hat der CCC am 22. September 2008 mit Hilfe eines hessischen Wählers eingereicht.
WPG 17-1-2008.pdf
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